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Rechtliche Hinweise

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Wichtige allgemeine rechtliche Hinweise

Diese Website enthält Informationen, die ausschließlich zur Ihrer Unterrichtung dienen. Sie sind weder ein Angebot noch eine Werbung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten (z. B. Aktien, Renten, Investmentfonds, Zertifikate) oder zur Tätigung einer Anlage. Sie stellen keine Anlageberatung dar und sind keine Empfehlung oder Aufforderung zum Treffen von Anlageentscheidungen gleich welcher Art. Insbesondere können sie keine geeignete anleger- und produktabhängige Beratung ersetzen. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt ist, dass die hier veröffentlichten Informationen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft wurden, sind diese ungeprüft.

In Bezug auf die Informationen zu Investmentfonds muss zudem beachtet werden, dass die einzige Grundlage für den Kauf ausschließlich die jeweils gültigen Verkaufsprospekte, das Verwaltungsreglement, sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und das KID (key information document) des jeweiligen Fonds sind. Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Verkaufsprospekt und dem KID. Die aktuellen Verkaufsunterlagen können kostenlos bei der Vertriebsstelle Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH angefordert werden. Jedem Interessenten wird dringend empfohlen, diese Dokumente eingehend zu studieren.
Grundsätzlich gilt: der Wert einer Vermögensanlage kann steigen oder fallen. Aus der Wertentwicklung der Vergangenheit lassen sich keine Prognosen oder Rückschlüsse für die zukünftige Wertentwicklung ableiten.

Alle Informationen und Daten auf dieser Website richten sich ausschließlich an Interessenten, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Website ist daher ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Verbreitung der auf dieser Website erhältlichen Informationen und der Kauf von Wertpapieren, insbesondere von Investmentfonds, in einigen Staaten oder gegenüber Bürgern einiger Staaten (z. B. USA) überhaupt nicht oder nur eingeschränkt erfolgen darf. Dies gilt auch für Gesellschaften, auf die die in solchen Staaten geltenden Beschränkungen anzuwenden sind. Diese Website richtet sich ausdrücklich nicht an solche Personen oder Gesellschaften. Sie richtet sich auch nicht an Personen, die für solche Personen oder Gesellschaften handeln. Der Inhalt dieser Website und insbesondere die Informationen zu den Investmentfonds sind nicht für den Vertrieb in den USA oder an US-Personen bestimmt.

Die Nutzung unserer Website erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Für Folgen und Schäden, die aus dieser Nutzung oder aus dem Herunterladen von Inhalten aus dieser Website entstehen, tragen Sie die alleinige Verantwortung, es sei denn, dass dies unter dem anzuwendenen Recht unzulässig ist oder dass sich die Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich verhält. Der Herausgebergeber dieser Website behält sich vor, Seiten oder Teile davon oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen sowie die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Die auf dieser Website veröffentlichten Informationen und Meinungen geben die Einschätzung der Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider. Diese können sich ohne vorherige Ankündigung ändern oder durch aktuelle Entwicklungen überholt sein, ohne dass die vorgehaltenen Informationen oder Meinungen geändert wurden.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Pflichthinweis im Sinne des § 7 Abs. 2 InstitutsVergV

Gemäß § 7 InstitutsVergV (Institutsvergütungsverordnung) ist die Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH (im folgenden auch FG&W) als Finanzdienstleistungsinstitut verpflichtet über die Regelungen zum Vergütungssystem zu unterrichten. Hierbei gehört FG&W im Sinne der Verordnung nicht zu den sog. „ bedeutenden Instituten“, da die Gesellschaft die Bilanzsumme von 10 Milliarden Euro eindeutig unterschreitet. Eine spezielle Risikoanalyse ist daher nicht erforderlich.

Die Geschäftsführer und alle Mitarbeiter von FG&W erhalten eine fixe Vergütung. Hierzu kann eine ergebnis- und / oder leistungsabhängige Vergütung, sog. variable Vergütung, hinzukommen. Das Fixgehalt ist für alle Mitarbeiter i.d.R. so ausgestattet, dass eine entscheidende Abhängigkeit von einer variablen Vergütung vermieden wird. Dadurch werden Anreize für das Eingehen unverhältnismäßiger Risiken durch die Mitarbeiter verhindert. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass FG&W keine transaktionsbezogen Erträge, z. B. aus Käufen oder Verkäufen von Wertpapieren, erzielt. Transaktionsgebühren verbleiben bei der Depotbank. Damit besteht kein finanzieller Anreiz möglichst viele Umschichtungen in den Depots der Kunden vorzunehmen. Die Höhe der variablen Vergütung der Geschäftsführer ist vertraglich geregelt. Sie ist auf maximal 25% der Gesamtvergütung begrenzt. Für die Mitarbeiter wird die variable Vergütung vor dem Hintergrund des persönlichen Einsatzes und Erfolgs, der Kundenzufriedenheit und der Höhe des verwalteten Kundenvermögens bemessen.

Die Geschäftsführung der Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH hält vor diesem Hintergrund das Vergütungssystem für angemessen und sinnvoll. Es unterstützt das Ziel einer langfristigen und erfolgreichen Geschäftsentwicklung von FG&W, insbesondere auch einer angemessenen Eigenkapital- bzw. Eigenmittelausstattung.

Mitwirkungspolitik nach § 134b AktG

Das Unternehmen Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, Art. 3 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) inklusive Erklärung nach Art 5 OffenlegungsVO

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Informationen gemäß Art. 4 VO (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 (sog. Offenlegungsverordnung) i.V.m. Art. 12 und 13 Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 vom 6. April 2022

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 4 Abs. 1 b und Abs. 5 b OffenlegungsVOi.V.m. Art. 12 und 13 (EU) 2022/1288) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale -und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen bzw. Anlageempfehlungen zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist aber gemäß unserer Einschätzung nach derzeitigem Sachstand aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen –wenn überhaupt –nur mit sehr großem Aufwand möglich. Daher sieht sich der Vermögensverwalter auch nicht in der Lage, ein glaubwürdiges Nachhaltigkeitskonzept anzubieten, die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden umzusetzen und über die Umsetzung in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise zu berichten.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b bzw. Art. 4 Abs. 5 b OffenlegungsVO).
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
  • Sobald ein tragfähiges und für den Kunden nachvollziehbares Nachhaltigkeitskonzept umsetzbar ist, werden wir dieses unseren Kunden anbieten.

Schlichtungsstelle des VuV

Der Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) hat eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe der EU-Richtlinie Nr. 2013/11 vom 21.05.2013 über die Alternative Streitbeilegung eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle des VuV können Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des VuV im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungsgeschäften in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH ist Mitglied im VuV und aufgrund der Satzung des VuV verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des VuV lautet:
VuV-Ombudsstelle
Stresemannallee 30
60596 Frankfurt am Main

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Antragsformular, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://vuv-ombudsstelle.de

Für obige Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

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